Ohr-Barotrauma beim Fotoshooting

ÖGUHM & ASUHM

ÖGUHM & ASUHM

Direkt zum Seiteninhalt

Ohr-Barotrauma beim Fotoshooting

OGUHM & ASUHM Österr. Ges. f. Unterwasser- u. Hyperbarmedizin
Veröffentlicht von Unbekannt in Tauchunfall 2021 · 13 Dezember 2021
Tags: OhrBarotrauma
Alter:             26
Geschlecht: weiblich
Brevet:          keines
Zeit:               Herbst 2021
Gewässer:    Tauchbecken
Anamnese:   UW-Fotoshooting - eine sehr gute Schwimmerin soll in Meerjungfraukostüm in 3m posieren.
                      Niemand hat ihr den Druckausgleich erklärt - wird mit Bleigürtel 3kg beschwert.
Atemgas:      Apnoe
Tauchgang: Apnoe
Buddie(s):     Tauchlehrer **, >500 TG
Ausrüstung:  Badekleidung



NICHT tödlicher Tauchunfall:

Unfallhergang:               Beim Abtauchen stechen beide Ohren - macht keinen Druckausgleich
Vermutliche Ursache:   Fehlender Druckausgleich

THERAPIE

Erste Hilfe:                      wird mit Ohrenstechen zum HNO Arzt geschickt
Weitere Therapie:          Abschwellende Nasentropfen, Analgetika
Tauchmedizinische
Diagnosen:                     
Barotrauma bds (re TF-Perforation TEED re Stadium IV v. IV, li blutiger Paukenerguss III v. IV)
Unfallfolgen:                  Audiogramm m.g. Schallleitungsstörung li>re
Bemerkungen:               Tauch- und Schwimmverbot für 4 Wo

Kommentar der ÖGUHM:
Apnoe- und Gerätetaucher wissen, dass beim Abtauchen ein Druckausgleich zu machen ist. Ein Nicht-
Taucher/in, der/die das nicht weiß und nie gelernt hat und abtaucht, riskiert ein Barotrauma zu
erleiden, wie im vorliegenden Fall.
Hinzu kommt, dass das Schwimmen mit einem Kostüm mit Monoflosse nicht so einfach ist und
ebenfalls gelernt sein muss!
Eine weitere Gefahr, an die man beim Fotoshooting unter Wasser denken muss, ist, dass das Model
keinesfalls sich in der Tiefe von einem Geräte-Taucher Luft holen darf, um länger unter Wasser
bleiben zu können, ohne genaue Instruktion, dass man beim Auftauchen ausatmen muss. Es sind bei
solchen Aktionen schon Lungenrisse mit Arterieller Gasembolie (AGE) vorgekommen aus nur geringer
Tiefe!
Da der Fotograf sehr wahrscheinlich ein Gerätetaucher war, hätte er dies wissen und das Model auch
entsprechend instruieren müssen. Er hätte zuerst Checkdives (ohne Monoflosse) mit Lernen des
Druckausgleiches, dann mit Monoflosse und erst zum Schluss mit Gewichten machen dürfen. Sollte
dieses Foto-Shooting für gewerbliche Zwecke im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gemacht worden
sein, ist der Arbeitgeber sogar gesetzlich verpflichtet (ASCHG § 14), vorher eine genaue
Unterweisung zu machen und sich zu vergewissern, dass die Arbeitnehmerin alle diese Vorgaben
auch beherrscht.
Aber auch im privaten Bereich trägt in diesem Fall derjenige, der eine Tauchausbildung hat, die
Verantwortung für andere, die das nicht haben.


0
Kommentare
Zurück zum Seiteninhalt