Impressum
Impressum:
Vereinsname:
Österreichische Gesellschaft für Unterwasser- und Hyperbarmedizin – ÖGUHM
(Austrian Society for Underwater and Hyperbaric Medicine – ASUHM)
Sitz:
Wien
Anschrift:
Franz Anderle-Platz 3
2345 Brunn am Gebirge
Österreich
ZVR-Zahl:
981 547 217
Kontakt:
E-Mail: praesident@oeguhm.at
Website: www.oeguhm.at, www.asuhm.at
⸻
Vertretungsbefugte Organe:
Der Verein wird nach außen durch den Präsidenten vertreten.
Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften des Präsidenten und des Generalsekretärs.
In Geldangelegenheiten (vermögenswerte Dispositionen) ist zusätzlich die Unterschrift des Kassiers erforderlich.
Präsident: Prof. Dr. Michael Schröckenfuchs
Generalsekretär: Dr. Christian Redinger
Kassier: Dr. Wolfgang Reiter
⸻
Vereinszweck:
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Förderung und Verbreitung der Unterwasser- und Hyperbarmedizin auf wissenschaftlicher Grundlage.
Dies umfasst insbesondere die Aus- und Weiterbildung von Ärzten, den internationalen fachlichen Austausch sowie die Bereitstellung von Informationen für medizinisches Fachpersonal, Taucherorganisationen und die interessierte Öffentlichkeit.
⸻
Grundlegende Richtung der Website (§25 MedienG):
Diese Website dient der Information über die Tätigkeiten, Ziele und Inhalte der Österreichischen Gesellschaft für Unterwasser- und Hyperbarmedizin sowie der Bereitstellung fachbezogener Informationen im Bereich der Unterwasser- und Hyperbarmedizin.
⸻
Bankverbindung:
Raiffeisenbank Pielachtal
IBAN: AT52 3258 5000 0342 9925
BIC: RLNWATWWOBG
⸻
Haftungsausschluss:
Die Inhalte dieser Website wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Dennoch wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen.
Eine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung der Inhalte entstehen, ist ausgeschlossen.
⸻
Urheberrecht:
Alle Inhalte dieser Website unterliegen dem Urheberrecht. Eine Verwendung oder Vervielfältigung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vereins zulässig.
